Mittwoch, 24. Januar 2007

drum zahle, um es zu besitzen

sehr geehrter empfänger,
nach der kostenberechnung in der sache:
grundbuchsache
xxxxxxx
werden kosten in höhe von 10,00 euro gegen sie als kostenschuldner festgesetzt.


mhm, man hätte ja auch schreiben können:

für ihren eintrag ins grundbuch berechnen wir ihnen 10,00 euro. aber das klänge natürlich längst nicht so sexy...

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